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Einreisebestimmungen für Kroatien

Einreisebestimmungen für Kroatien

Kroatien ist ein beliebtes Urlaubsziel für Deutsche. Seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der Europäischen Union, was die Einreisebedingungen vereinfacht hat. Allerdings gibt es noch einige Dinge, die man beachten sollte, bevor man in das schöne Land reist. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Einreisebestimmungen für Kroatien wissen müssen.

Diese Einreisebestimmungen gelten für Kroatien

Diese Einreisebestimmungen gelten für Kroatien. Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen jederzeit ändern können und dass es Ihre Verantwortung ist, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.

Länderinfos Kroatien

Voller Name des Staates: Republik Kroatien
Hauptstadt von Kroatien: Zagreb
Einwohner: 4,100,000
Landesfläche/Größe: 56,594 qkm
englischer Landesname: Croatia
eigener Landesname: Hrvatska

Für die Einreise nach Kroatien benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 18 Jahren müssen ihren eigenen Ausweis mitführen oder in den Pass der Eltern eingetragen sein. Die Mindestgültigkeitsdauer des Ausweises beträgt bei der Einreise nach Kroatien noch 3 Monate.

Kroatien gehört zur EU, dem Schengener Abkommen sowie zum Dublin-Abkommen. Seit dem 1. Juli 2013 ist Kroatien Mitglied der EU. Für Deutsche Staatsangehörige ändert sich dadurch nicht viel, da sie bereits seit 2001 ohne Visum nach Kroatien einreisen konnten. Allerdings sollten Deutsche Staatsangehörige, die nach Kroatien einreisen möchten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, da die Grenzbeamten aufgrund der EU-Mitgliedschaft von Kroatien möglicherweise den Personalausweis verlangen.

Für die Einreise nach Kroatien benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Aufenthaltsdauer ist auf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Deutsche Staatsangehörige, die länger als 90 Tage in Kroatien bleiben möchten oder regelmäßig nach Kroatien einreisen, müssen sich bei der zuständigen kroatischen Botschaft oder dem Konsulat vorab um ein Visum bewerben.

Kroatien ist Mitglied des Schengener Abkommens, dem Dublin-Abkommen sowie der EU. Damit gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für andere Schengen- und EU-Länder.

Allerdings sollten Deutsche Staatsangehörige, die nach Kroatien einreisen möchten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen, da die Grenzbeamten aufgrund der EU-Mitgliedschaft von Kroatien möglicherweise den Personalausweis verlangen.

Vorschriften bei der Einreise nach Kroatien

Wenn Sie nach Kroatien einreisen, müssen Sie sich an die Einreisebestimmungen halten. Um nach Kroatien einzureisen, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 18 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, benötigen keinen eigenen Reisepass. Die Grenzbeamten können Sie auch nach Ihrer Absicht fragen, in Kroatien zu bleiben und welche Unterkunft Sie haben. Es ist ratsam, diese Informationen vorher zu recherchieren und bereit zu haben.

Kroatien ist Mitglied der Europäischen Union, des Schengener Abkommens und des Dublin-Abkommens. Das bedeutet, dass die Bürger von Ländern, die diesen Abkommen beigetreten sind, ohne Visum nach Kroatien einreisen können. Die Aufenthaltsdauer für diese Länder beträgt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.

Allerdings gibt es einige Länder, deren Bürger ein Visum benötigen, um nach Kroatien einzureisen. Dazu gehören: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und Serbien. Für die Einreise aus diesen Ländern wird ein Schengen-Visum benötigt.

Verkehr und Verkehrsmittel in Kroatien

Kroatien ist ein beliebtes Reiseziel für viele Europäer. Das Land bietet eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten für Touristen. Wenn Sie nach Kroatien reisen, sollten Sie sich über die Einreisebestimmungen und die Verkehrsmittel im Land informieren.

Die Einreise nach Kroatien ist für EU-Bürger relativ einfach. Es gibt kein Visum erforderlich, aber Sie müssen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen. Die Grenzbeamten können Sie auch bitten, Ihren Flugschein oder Buchungsbeleg vorzulegen. Sobald Sie in Kroatien angekommen sind, können Sie sich frei im Land bewegen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in Kroatien herumzukommen. Viele Touristen mieten ein Auto, um die Sehenswürdigkeiten des Landes zu erkunden. Wenn Sie jedoch in einer größeren Stadt wie Zagreb sind, können Sie auch den öffentlichen Nahverkehr nutzen. In Zagreb gibt es ein gutes Bus-und Straßennetz. Es gibt auch zwei U-Bahnlinien, die im Moment im Bau sind.

In Kroatien gibt es auch viele Taxis. Wenn Sie ein Taxi mieten möchten, sollten Sie sich an eine seriöse Firma wenden. Die meisten Taxifahrer in Kroatien sprechen Englisch und können Sie zu Ihrem Ziel bringen.

Sprache in Kroatien

Die Amtssprache in Kroatien ist Kroatisch, eine slawische Sprache, die auch in Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien gesprochen wird. Neben Kroatisch werden in Kroatien auch andere slawische Sprachen wie Bosnisch, Montenegrinisch und Serbisch gesprochen. Auch Minderheitensprachen wie Italienisch, Ungarisch und Türkisch werden in Kroatien gesprochen.

Welche Impfungen für den Kroatien-Urlaub?

Wenn Sie nach Kroatien reisen, müssen Sie sich an die Einreisebestimmungen halten. Dazu gehört auch, dass Sie bestimmte Impfungen haben müssen. Welche Impfungen für den Kroatien-Urlaub notwendig sind, hängt von Ihrem Reiseziel ab.

Zurzeit gibt es in Kroatien keine erhöhten Anforderungen an die Impfungen für Urlauber. Allerdings wird empfohlen, sich vor der Reise gegen Hepatitis A und B sowie Typhus zu impfen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie in ländlichen Gebieten oder abgelegenen Regionen unterwegs sein werden. Auch eine Tetanus-Impfung sollte vor der Reise nach Kroatien nicht fehlen.

Sollten Sie bereits vor der Reise gegen Hepatitis A und B geimpft sein, so ist eine Auffrischungsimpfung nach 10 Jahren ratsam. Typhus kann mit einer einmaligen Impfung für 3 Jahre bekämpft werden. Tetanus sollte alle zehn Jahre aufgefrischt werden.

Zollbestimmungen bei der Einreise und Ausreise

Bei der Einreise nach Kroatien müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorzeigen. Kinder unter 18 Jahren müssen ebenfalls einen gültigen Personalausweis oder Reisepass haben. Bei der Ausreise aus Kroatien ist kein Pass erforderlich.

Allerdings gibt es einige Zollbestimmungen, die Sie beachten sollten:

  • Wenn Sie mehr als 10.000 EUR in bar mit sich führen, müssen Sie dies dem Zollbeamten bei der Einreise mitteilen.
  • Das Mitführen von Waffen und Munition ist streng verboten.
  • Es ist nur gestattet, bestimmte Mengen an Tabak- und alkoholischen Produkten sowie Lebensmittel mit sich zu führen. Diese sind auf der Website des kroatischen Zolls genau aufgeführt.

Welche Währung gibt es in Kroatien

Es gibt zwei Währungen in Kroatien, die Kuna und die Lipa. Die Kuna ist die offizielle Währung von Kroatien und wird in 100 Lipa unterteilt. Im Umlauf sind Münzen im Wert von 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Lipa sowie 1, 2 und 5 Kuna. Banknoten gibt es im Wert von 5, 10, 20, 50, 100 und 200 Kuna. Die meisten Preise werden in Kunas angegeben, aber es ist auch möglich, mit Euros zu bezahlen.

Sonstige Tipps und Regeln bei der Einreise nach Kroatien

Bitte informiere Dich frühzeitig, ob es Besonderheiten, spezielle Tipps oder Regeln bei der Einreise nach Kroatien gibt. Am besten kannst Du dies bei der jeweiligen Botschaft von Kroatien tun. Und wir empfehlen Dir zusätzlich, Dich auch bezüglich der Ausreise aus Kroatien zu informieren, denn auch hier gibt es oft entsprechende Hinweise zu beachten. Solltest Du keine Botschaft in der Nähe haben, oder diese schlecht telefonisch erreichen können, kann Dir auch ein Reisebüro in der Nähe helfen und Dich über die Einreisebestimmungen nach Kroatien aufklären.